Aequivalent freut sich, Ihnen die Aktualisierung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitteilen zu können. Da sich die Dienstleistungen von Aequivalent und der gesetzliche Rahmen weiterentwickelt haben, hat Aequivalent seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Nutzung seiner digitalen Plattform und seiner Dienstleistungen regeln, aktualisiert.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte, die in dieser neuen Version, die am 1. Juli 2024 in Kraft treten wird, klargestellt wurden:
- Einführung eines „Marketplace“ auf der Plattform – eine separate Mitteilung mit den praktischen Details dieser Neuerung wird erfolgen (Siehe Klausel 3)
- Einführung der Möglichkeit, sich über die Single-Sign-On (SSO)-Funktionalität auf der Aequivalent-Plattform einzuloggen (Siehe Klausel 4.7)
- Einführung der Möglichkeit, den Datenaustausch zwischen Ihren HR-Systemen und der Aequivalent-Plattform über eine API zu automatisieren (Siehe Klausel 2.6)
- Einführung der Möglichkeit, ein Abonnement abzuschliessen (statt nur „pay-as-you-go“) (Siehe Klausel 5)
- Stärkung der Pflicht zur Vorabinformation von Kandidaten, die am Screening teilnehmen (Siehe Klausel 2.4)
- Stärkung der vertraulichen Behandlung von Kundendaten (Siehe Klausel 7.1)
Ihr Team Aequivalent dankt Ihnen für Ihr Vertrauen und steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.