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Eine erste Fluggesellschaft nutzt Aequivalent-Plattform zur Digitalisierung des Background-Check-Verfahrens für ihr Personal
Die Qualifikation und Integrität des Personals spielen eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Flugsicherheit. Die europäischen und schweizerischen Vorschriften wurden kürzlich aktualisiert und eine erste renommierte Fluggesellschaft in der Schweiz hat sich für die Aequivalent-Plattform entschieden, um diesen langwierigen Prozess zu optimieren und zu digitalisieren.
In der Schweiz regelt das Luftfahrtgesetz die Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Das Personal von Schweizer Fluggesellschaften sowie alle Personen eines Flughafenbetreibers, die Zugang zur Sicherheitszone eines Flughafens haben oder haben müssen, müssen sich einer Kontrolle unterziehen. Es ist jedoch unerlässlich, dass die zu überprüfende Person zustimmt. (Art. 108b297 LFG).
Die Wiederholung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen ist ebenfalls gesetzlich vorgesehen (Art. 108e300 LFG) und wurde kürzlich verstärkt.
Darüber hinaus müssen bestimmte Funktionen ab dem 31. Dezember 2021 eine erweiterte Hintergrundprüfung bestehen, bevor sie eingestellt werden. Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/103 der Kommission vom 23. Januar 2019 legt die erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung je nach den anwendbaren Bestimmungen des Unionsrechts und des nationalen Rechts mindestens wie folgt fest :
- Die Feststellung der Identität der betreffenden Person anhand eines amtlichen Ausweises;
- Überprüfung des Strafregisters in allen Wohnsitzstaaten seit mindestens fünf Jahren (der Strafregisterauszug darf am Zeitpunkt der Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht älter als 30 Tage sein);
- Überprüfung von Zeiten ohne berufliche oder akademische Tätigkeit, zumindest in den letzten fünf Jahren (alle Lücken im Lebenslauf von mehr als 28 Tagen müssen vom Bewerber deklariert werden und verifiziert);
- Erkenntnisse und sonstige einschlägige Informationen, die den zuständigen nationalen Behörden zur Verfügung stehen und die ihrer Ansicht nach Auswirkungen auf die Eignung einer Person für eine Funktion haben können, sind für die erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfungen erforderlich.
Die normale Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäss der Definition durch die EU umfasst die Buchstaben 1 bis 3 vom vorangehenden Absatz. (Durchführungsverordnung, Nummern 11.1.3 und 11.1.4).
VERWALTUNGSKOSTEN
Der Verwaltungsaufwand für die Fluggesellschaften wird daher immer grösser. Eine starke Organisation ist erforderlich, um die persönlichen Dateien ihrer Kandidaten konform zu verwalten, um die Anforderungen der Gesetzgebung zu erfüllen, sensible Daten zu schützen und Informationen zu sichern.
OPTIMIERUNG DES REKRUTIERUNGSPROZESSES
Die europäische Luftfahrt erholt sich allmählich von der Covid19-Krise, und es wird erwartet, dass neue Innovationen die Qualität auf allen Ebenen des Sektors verbessern werden, einschliesslich der Optimierung der Rekrutierungsprozesse, um das beste Personal anzuziehen und die Compliance-Prozesse zu optimieren.
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Referenzen :
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL. (2023). Aviation Security Newsletter. https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/flugbetrieb/security/security-aviation-newsletter.html abgerufen am 06.01.2023
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. (2022). Bundesgesetz vom 21. Dezember 1948 über die Luftfahrt (pp. 64–65). https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1950/471_491_479/de abgerufen am 06.01.2023
editor77. (2022, June 21). Importance of HR and their Roles in Aviation Industry – Elysium HR Solution and Career Development. https://www.elysiumhr.com/2022/importance-of-hr-and-their-roles-in-aviation-industry/ abgerufen am 09.01.2023
Europäische Kommission. (2019). DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/103 DER KOMMISSION. In Amtsblatt der Europäischen Union.
hjb. (2023, January 2). Eurocontrol: europäische Luftfahrt erholt sich. SkyNews.Ch. https://skynews.ch/allgemein/eurocontrol-europaeische-luftfahrt-erholt-sich/ abgerufen am 09.01.2023
Erscheinungsdatum : 24.01.2023
Autor : Alice Biner – Business Development Manager